Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) derTHI TECHHOUSE GmbH, FN 184624 g (im Folgenden kurz als „TECHHOUSE“ bezeichnet) in der zum Zeitpunkt erbrachter Lieferungen und Leistungen gültigen Fassung gelten für sämtliche Vereinbarungen die zwischen TECHHOUSE und KUNDEN abgeschlossen werden.
1.2 Mit Übermittlung einer Bestellung bzw Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäfte, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung.
1.3 Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche Abmachungen, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, gelten nur nach schriftlicher Zustimmung von TECHHOUSE. Etwaig abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen des KUNDEN haben keine Gültigkeit, auch wenn diese in von TECHHOUSE angenommenen Bestellungen des KUNDEN enthalten oder referenziert sind.
1.4 Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der mit dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung und diesen AGB gehen die Bestimmungen der Vereinbarung vor.
1.5 Die Leistungen umfassen die im Auftragsschreiben beschriebenen Bereiche. TH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass durch die Leistungen sämtliche für den Auftraggeber wesentlichen Angelegenheiten abgedeckt werden. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers festzulegen, ob die von TH zu behandelnden Bereiche und der Umfang der Leistungen für seine Zwecke ausreichend sind.
1.6 Die Leistungen stützen sich nur auf solche Informationen, die TH vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden oder die allgemein öffentlich zugänglich sind. Soweit im endgültigen Bericht nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist, erbringt TH die Leistungen unter der Annahme, dass die- se Informationen richtig, vollständig und nicht irreführend sind und wird die Informationen weder auf ihre Richtigkeit noch in irgendeiner anderen Art und Weise überprüfen. Soweit im Auftragsschreiben nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist, sind die Leistungen nicht dazu bestimmt, Betrug oder falsche, irreführende oder unvollständige Angaben aufzudecken.
1.7 Sofern ein Zeitplan vereinbart ist, wird sich jede der Vertragsparteien nach angemessenen Kräften bemühen, ihre jeweiligen Verpflichtungen entsprechend jenem Zeitplan zu erfüllen. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart ist, dienen die in einem Zeitplan enthaltenen Termine und Fristen nur Planungs- und Projektleitungszwecken und sind nicht verbindlich.
1.8 Soweit die Leistungen auch die Berücksichtigung von auf die Zukunft gerichteten Finanzinformationen (Prospective Financial Information, „PFI“) beinhalten, gilt Folgendes: In Bezug auf PFI wie insbesondere in Bezug auf Überlegungen zu zukünftiger Rentabilität und zu- künftigen Cash Flows liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die Anmerkungen von TH sorgfältig zu prüfen und aufgrund der ihm vorliegenden Informationen, seine eigenen Entscheidungen zu treffen.
1.9 Da Ereignisse und Umstände oftmals nicht wie erwartet eintreten, entstehen üblicherweise Differenzen zwischen prognostizierten und tatsächlich eintretenden Ergebnissen, die im Einzelfall wesentlich sein können. TH über- nimmt daher keine Verantwortung für prognostizierte Ergebnisse.
1.10 Soweit die Leistungen auch operative Bereiche umfassen, wird TH seine Stellungnahmen auf Grundlage seiner Erfahrungen in operativen Angelegenheiten abgeben, aber nicht notwendigerweise auf unmittelbare Erfahrungen im spezifischen Industrie- oder Geschäftsbereich des Auftraggebers bzw des Zielobjektes stützen. Derartige Stellungnahmen zeigen nicht notwendiger- weise die optimale operative Lösung auf, es kann andere, gleichermaßen vertretbare Einschätzungen geben. Die erzielbaren Ergebnisse sind von den ge- nauen Umständen, der Zeit und der konkreten Implementierung geplanter operativer Verbesserungen abhängig. TH übernimmt daher keine Verantwortung oder Garantie für die Erzielung möglicher operativer Verbesserun- gen.
1.11 TH wird im Rahmen der Erbringung der Leistungen allenfalls lediglich Handlungsempfehlungen unter Hinweis auf mögliche Konsequenzen und Alternativen geben. Insbesondere umfassen die Leistungen keine Investitionsentscheidungen oder Finanzierungsentscheidungen. Die Entscheidung über die Setzung von Handlungen und Unterlassungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. TH wird, soweit keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, gegenüber Behörden nur wenn dies ausdrücklich im Auftragschreiben vereinbart wurde und nur im Auftrag und auf Anweisung des Auftraggebers
1.12 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass TH auch Leistungen für andere Klienten erbringt, die unter Umständen mit ihm im Wettbewerb stehen bzw deren Interessen mit seinen in Konflikt stehen. Soweit nicht ausdrücklich et- was anderes vereinbart wird, hindert oder beschränkt der Beratungsvertrag TH nicht an der Erbringung von Leistungen für andere Klienten.
2 AUFKLÄRUNGS- UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
2.1 Sofern TH in den Räumlichkeiten des Auftraggebers tätig wird, wird der Auftraggeber dafür rechtzeitig und unentgeltlich sämtliche erforderlichen Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre schaffen und diese während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht erhalten. Insbesondere wird der Auftraggeber TH sämtliche Sachmittel – inklusive Telefon, Internet, Fax – zur Verfügung stellen, die zur vertragsgemäßen Durchführung des Beratungsvertrages erforderlich sind.
2.2 Der Auftraggeber wird TH sämtliche Informationen, derer TH zur vertragsgemäßen Durchführung des Beratungsvertrages bedarf, rechtzeitig zur Verfügung stellen. Er wird TH unverzüglich über alle ihm bekannten Ereignisse, Umstände und Veränderungen informieren, die geeignet sind, die Leistungen zu beeinflussen.
2.3 Der Auftraggeber wird auf Verlangen von TH die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereit gestellten Informationen bestätigen.
2.4 Der Auftraggeber wird TH auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, auch auf anderen Fachgebieten, umfassend informieren.
3 BERICHTE
3.1 Soweit dies im Beratungsvertrag vereinbart ist, wird TH über die Ergebnis- se der Leistungen einen Bericht verfassen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
3.2 Im Lauf der Erbringung der Leistungen wird TH dem Auftraggeber unter Umständen mündliche Stellungnahmen oder Entwürfe von Berichten, Schreiben, Listen, Berechnungen oder sonstige Daten zukommen lassen. Da es sich dabei um noch zu überarbeitende Zwischenergebnisse, nicht um die endgültigen Ergebnisse der Leistungen handelt, übernimmt TH diesbezüglich keine Haftung. Die endgültigen Ergebnisse der Leistungen sind nur in einem allfälligen endgültigen Bericht enthalten.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen, Entwürfe und endgültigen Dokumente (sei es im Ausdruck oder in elektronischer Form), die ihm im Zusammenhang mit den Leistungen zur Verfügung gestellt werden (gemeinsam die „Berichte“), vertraulich zu behandeln und für keine anderen als für die im Beratungsvertrag genannten Zwecke zu verwenden.
3.4 Die Berichte sind nur für den Auftraggeber und nur für die Verwendung durch diesen im Rahmen des Beratungsvertrages und den darin festgelegten Zwecken der Berichterstattung bestimmt. Eine Verwendung für andere Zwecke, die Veröffentlichung oder die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch TH wird eine solche Zustimmung nicht aus unbilligem Ermessen untersagen. Sorgfaltspflichten und Haftung seitens TH gegenüber Dritten sind jedenfalls, also auch 4.4 beim Vorliegen einer Zustimmung durch TH zu einer Weitergabe an Dritte oder einer Zweckänderung, ausgeschlossen. TH ist berechtigt, auch in den Berichten auf diesen Haftungsausschluss hinzuweisen. Soweit eine gesetzliche Verpflichtung oder behördliche Anweisung
besteht, den Bericht oder Teile der Berichte an einen Dritten herauszugeben wird der Auftraggeber TH unverzüglich darüber informieren, er wird nur die unbedingt erforderlichen Teile der Berichte offen legen und zuvor, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Bezugnahme auf TH oder Unternehmen des TECHHOUSE Netzwerks aus den offen zu legenden Berichten entfernen.
3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, TH, die anderen Unternehmen des TECHHOUSE Netzwerkes sowie deren Partner, Mitarbeiter und Subauftragnehmer in Bezug auf jegliche Verpflichtungen, Schäden, Auslagen und sonstige Kosten schad- und klaglos zu halten, die diesen in Verbindung mit Ansprüchen Dritter, auf welcher Grundlage auch immer, aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen entstehen.
3.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Berichte den Mitgliedern seiner Geschäftsführung, seinen unmittelbar an dem Projekt beteiligten Mitarbeitern und professionellen Beratern zur Verfügung zu stellen, sofern er in angemessener Weise dafür Sorge trägt, dass die betreffende Person zur Kenntnis nimmt, dass: (a) die Berichte vertraulich sind und ohne ausdrückliche Zustimmung von TH keinen dritten Personen offen gelegt werden dürfen; (b) sie die Berichte nur für die Zwecke der Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf das Projekt verwenden darf; (c) TH ihr gegenüber keine Haftung sowie Sorgfaltspflichten im Hinblick auf jedwede Verwendung der Berichte übernimmt; (d) sie in Bezug auf personenbezogene Daten verpflichtet ist, die Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes zu beachten. Der Auftraggeber haftet für einen Verstoß dieser Personen gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung wie für einen eigenen.
4 VERTRAULICHKEIT, DATENSCHUTZ
4.1 Die Vertragsparteien werden vertrauliche Informationen vertraulich behandeln. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen oder Dokumente, die TH im Zusammenhang mit den Leistungen erhält oder herstellt, umfassen jedoch keine Informationen, die:(a) allgemein öffentlich zugänglich sind oder werden, und zwar anders als in Folge einer Verletzung einer Verpflichtung aus diesem Vertragspunkt; oder (b) TH bereits vor Beginn der Erbringung der Leistungen bekannt sind; oder (c) von einem Dritten erhalten werden, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung im Hinblick auf die Informationen unter- liegt.
4.2 Insbesondere wird TH keine vertraulichen Informationen zum Vorteil anderer Klienten verwenden. Gleichermaßen wird TH keine Informationen, die TH im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag vertraulich erhält, zum Vorteil des Auftraggebers verwenden.
4.3 Vorbehaltlich von Punkt 4.2 ist TH, sobald das Projekt nicht mehr vertraulich ist, berechtigt, den Namen des Auftraggebers bzw den Namen von dessen Konzernobergesellschaft bzw des Zielobjekts sowie das Projekt als Referenz anzuführen.
4.4 Die Vertragsparteien werden die Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes beachten und personenbezogene Daten vertraulich und sicher behandeln. In Bezug auf personenbezogene Daten, die der Auftraggeber TH im Zusammenhang mit dem Projekt zur Verfügung stellt, bestätigt er, dass die Verarbeitung solcher Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Beratungsvertrages keine Verletzung der Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes darstellt und verpflichtet sich, TH so- wie die Unternehmen des TECHHOUSE Netzwerkes diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
5 ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION
5.1 Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Versendung von Texten, Informationen, Daten und Dokumenten mittels E- Mail, sei es als Text oder als Dateianlage, einverstanden und ist sich über die damit verbundenen Risken wie unter anderem Verlust, Verstümmelung, Verfälschung der übermittelten Daten, mangelnder Geheimnisschutz, Viren etc bewusst. Maßgeblich allein ist die von TH ursprünglich an den Auftraggeber übersandte Fassung. Eine Verpflichtung von TH, Verschlüsselungssysteme oder elektronische Signaturen zu verwenden, besteht nicht. Alle Risiken aus der Kommunikation mittels E-Mail und daraus eventuell resultierende Schäden und sonstige Nachteile trägt der Auftraggeber; TH haftet nicht für derartige Risiken, Schäden oder sonstige Nachteile.
5.2 Wenn der Auftraggeber Informationen, Nachrichten oder sonstige Daten mittels E-Mail an TH übermittelt, die dringend sind, Fristen oder Termine enthalten, wird der Auftraggeber telefonisch auf diese Übermittlung hinweisen sowie diese Informationen, Nachrichten oder sonstigen Daten bei Bedarf zusätzlich per Telefax übermitteln oder auf andere Art sicherstellen, dass TH in angemessener Weise reagieren kann.
5.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Maßnahmen zum Schutz der Integrität von Daten zu treffen; insbesondere ist es Aufgabe des Empfängers, sämtliche Datei-Anhänge vor dem Öffnen der Dokumente mit geeigneter Anti-Viren- Software zu überprüfen, unabhängig davon, ob die Dateien auf Datenträgern, per E-Mail oder auf anderem Weg geliefert werden. Sollte aufgrund der Datenübermittlung von TH an den Auftraggeber ein Virus in die Systeme des Auftraggebers gelangen haftet TH nicht für eventuell hieraus entstehende Schäden.
6 SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS
6.1 Die Urheberrechte an den von TH, seinen Mitarbeitern und Subauftragnehmern geschaffenen Werken wie insbesondere Arbeitspapiere, Berichte, Analysen, Programme, Berechnungen, Korrespondenzen etc verbleiben bei TH. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die vom Beratungsvertrag umfassten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von TH, seinen Mitarbeitern oder Subauftragnehmern geschaffenen Werke ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von TH ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
6.2 Vorbehaltlich von Punkt 4 ist TH berechtigt, alle Kalkulationstabellen, Datenbanken, Systeme, Techniken, Methoden, Ideen, Konzepte, Informationen und das Know-how, welche(s) im Lauf der Erfüllung des Beratungsvertrages von TH, seinen Mitarbeitern und Subauftragnehmern entwickelt wurde(n) in jeder Art und Weise, die TH als angemessen erachtet, zu verwenden.
6.3 TH ist berechtigt, nach Beendigung des Beratungsvertrages eine Ausfertigung sämtlicher durch TH erstellten Dokumente bzw Software sowie sämtliche Dokumente, auf denen die Leistungen beruhen, zu behalten, sodass TH über berufsübliche Aufzeichnungen der Leistungen verfügt. Es entspricht der Praxis von TH, solche Dokumente frühestens nach sieben Jahren zu vernichten.
7 HONORAR
7.1 Das Honorar für die Leistungen errechnet sich grundsätzlich als reines Zeithonorar, das sich aus dem für die Durchführung des Beratungsvertrages not- wendigen Zeitaufwand und dem jeweiligen Stundensatz der betreffenden Mitarbeiter errechnet. Der notwendige Zeitaufwand sowie der jeweilige Stundensatz hängen von der Art und Komplexität der zu leistenden Arbeiten bzw der erforderlichen Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter ab. Die Beurteilung, welche Qualifikation erforderlich ist, obliegt allein TH. Reisezeiten werden zu normalen Stundensätzen verrechnet. Die Stundensätze werden mindestens jährlich angepasst. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
7.2 Allfällige Honorarschätzungen von TH erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sind jedoch nicht verbindlich. Sobald abschätzbar ist, dass eine Honorarschätzung voraussichtlich in erheblichem Ausmaß überschritten wer- den wird, wird TH den Auftraggeber darüber informieren.
7.3 TH ist berechtigt, entsprechend dem Fortschritt der Leistungen (Zwischen- ) Rechnungen zu legen und Anzahlungen zu verlangen.
7.4 Alle Rechnungen sind nach Erhalt sofort fällig. Der in Rechnung gestellte Betrag ist zahlbar unabhängig davon, ob das Projekt bereits abgeschlossen ist oder nicht. Für Zahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden, können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz als vereinbart (siehe § 352 UGB).
7.5 Allfällige Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum geltend zu machen. Werden fristgerecht Einwendungen erhoben, bleiben alle unstrittigen Beträge am Fälligkeitsdatum zahlbar.
7.6 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc (wie beispielsweise Bahn-, Bus-, Flugkosten, Taxi- und Mietwagenkosten, Kilometergeld, Parkgebühren, Diäten, Hotel- kosten, Fax- und Telefongebühren, Porto, Kosten für Boten- und Kurierdienste, Kopien, zusätzliche Versicherungsprämien für Einzelaufträge) werden gesondert verrechnet.
8 MÄNGELBEHEBUNG
8.1 TH ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich hervorkommende wesentliche Unrichtigkeiten und Mängel in seinen endgültigen Berichten bzw Stellungnahmen zu beseitigen und wird den Auftraggeber darüber unverzüglich in Kenntnis setzen. TH ist berechtigt, auch über die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte über derartige Änderungen zu informieren.
8.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten, sofern diese durch TH zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Vorlage des endgültigen Berichtes, bzw falls ein solcher nicht abgegeben wird, sechs Monate nach Beendigung der beanstandeten Tätigkeit durch TH.
9 HAFTUNG
9.1 TH haftet außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die dem Auftraggeber verursachten Schäden. Auf jeden Fall ist die Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit sowie Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
9.2 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, allfällige Ansprüche, auf welcher Grundlage auch immer, im Hinblick auf die Leistungen ausschließlich gegenüber TH, nicht jedoch gegenüber anderen Unternehmen des TECHHOUSE Netzwerkes oder gegenüber Partnern oder Mitarbeitern oder gegenüber Subauftragnehmern, geltend zu machen.
10 BEENDIGUNG
10.1 Der Beratungsvertrag kann von jeder Vertragspartei schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
10.2 Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Beratungsvertrages ist der Auftraggeber, unabhängig davon, welche der Vertragsparteien gekündigt hat, verpflichtet, TH die angelaufenen Barauslagen, Spesen und Reisekosten so- wie ein angemessenes Honorar, das unter Berücksichtigung des Zeitauf- wands für die bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen berechnet wird, zu bezahlen.
10.3 Wird der Beratungsvertrag vom Auftraggeber – abgesehen vom Fall einer Kündigung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch TH – oder von TH aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Auftraggeber gekündigt, ist der Auftraggeber weiters verpflichtet, TH alle angemessenen zusätzlichen Kosten, die TH in Verbindung mit der vorzeitigen Beendigung entstehen, zu ersetzen.
10.4 Sollte TH trotz Auftragsbeendigung zu weiteren Leistungen gesetzlich verpflichtet sein, ist der Auftraggeber auch zur Bezahlung eines entsprechenden Honorars für jene Leistungen verpflichtet.
10.5 Sofern der Auftraggeber eine ihm zugewiesene Aufgabe nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht zeitgerecht erfüllt oder im Fall sonstiger mangelnder Kooperation ist der Auftraggeber verpflichtet, TH den entstandenen Mehr- aufwand zu ersetzen.
11 ABWERBUNG VON DIENSTNEHMERN
11.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Dienstnehmer und sonstigen Mitarbeiter von TH oder eines Unternehmens des TECHHOUSE Netzwerkes, welche direkt oder indirekt an der Erbringung der Leistungen beteiligt waren, abzuwerben oder zu beschäftigen. Diese Verpflichtung besteht während der Laufzeit des Auftragsverhältnisses und weitere sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses. Wird diese Verpflichtung vom Auftraggeber nicht eingehalten, so gilt eine Vertragsstrafe von sechs Monatsbezügen des betreffenden Dienstnehmers bzw Mitarbeiters als vereinbart. Die Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Darüber hinausgehende Schadenersatzsprüche bleiben unberührt.
12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Sollte eine Bestimmung des Beratungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit sowie die Durchführung der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirk- same und durchführbare Bestimmung ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
12.2 Der Beratungsvertrag enthält alle zwischen den Vertragsparteien im Hinblick auf die Leistungen getroffenen Regelungen; mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle bisher zwischen den Vertragsparteien mündlich, schriftlich oder in sonstiger Form getroffenen Vereinbarungen im Hinblick auf die Leistungen verlieren mit der Unterfertigung des Beratungsvertrages ihre Wirksamkeit.
12.3 Im Fall eines Widerspruchs zwischen dem Auftragsschreiben und diesen Advisory- Geschäftsbedingungen gehen die Advisory- Geschäftsbedingungen vor, sofern im Auftragsschreiben nicht ausdrücklich eine Änderung oder Ergänzung einzelner Punkte dieser Advisory- Geschäftsbedingungen geregelt ist. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dem Auftragsschreiben und einem (sonstigen) Dokument, auf welches im Auftragsschreiben Bezug genommen wird oder welches dem Auftragsschreiben angeschlossen ist, geht das Auftragsschreiben vor.
12.4 Keine der Vertragsparteien haftet der anderen gegenüber für die Nichterfüllung von Verpflichtungen auf Grund von Umständen, die außerhalb des jeweiligen Einflussbereiches liegen.
12.5 Keine der Vertragsparteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei ihre Rechte oder Pflichten aus dem Beratungsvertrag übertragen oder belasten.
13 STREITBEILEGUNG, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
13.1 Der Beratungsvertrag, seine Errichtung und sämtliche daraus resultierenden Ansprüche unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
13.2 Erste Ansprechperson für etwaige Bedenken oder Beschwerden betreffend die Leistungen, ist der im Auftragsschreiben genannte gesamtverantwortliche Partner von TH.
13.3 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag wird, je nach Streitwert, die Zuständigkeit des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien bzw des Handelsgerichts Wien vereinbart.